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Die Gerichtsverhandlung im Fall von Justin Sun bleibt öffentlich. Die endgültige Genehmigung für den Treuhandfonds im Wert von 1 USD steht noch aus

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CryptoSlate · Aug 21, 02:46 PMQuelle ansehen ↗
Das Bundesgericht von Kalifornien hat den Antrag von World Liberty Financial abgelehnt, den von Justin Sun eingereichten Privatklageantrag einer nicht öffentlichen Schlichtung zuzuführen, und entschieden, eine öffentliche Gerichtsverhandlung fortzusetzen. Sun hat diese Entscheidung am 20. August selbst bekannt gegeben. World Liberty hatte zusammen mit dem Antrag auf erzwungene Schlichtung auch einen separaten Antrag gestellt, die Akten des Falls zu versiegeln, doch das Gericht hat diesen Antrag nicht angenommen. Der Hintergrund des Rechtsstreits liegt im September 2025. Damals ergriff World Liberty Maßnahmen, nachdem festgestellt wurde, dass sich WLFI-Anteile, die mit "Sun" verbunden sind, darauf zubewegten, an eine Börse verlagert zu werden. "Sun" reichte im April 2026 Klage ein und behauptete, dass das Unternehmen heimlich ein System aufgebaut habe, um seine Token einzufrieren und den Verkauf von WLFI zu verhindern, falls dieser übertragbar würde. World Liberty hingegen argumentiert, dass "Sun" eine unzulässige Übertragung vorgenommen und Handlungen begangen habe, die den Interessen des Projekts zuwiderlaufen. OCC hat dem Unternehmen sechs Tage zuvor, am 14. August, eine vorläufige Genehmigung erteilt. Diese staatliche Treuhandbank wird die Emission, Rückzahlung und Verwaltung von USD1-Wertpapieren übernehmen und damit die bisherige Funktion von BitGo ersetzen. In den Dokumenten der OCC wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Bank keine WLFI-Token ausstellen, verwahren oder handeln wird. Darüber hinaus wird angegeben, dass World Liberty Financial LLC und die Treuhandbank eine indirekte gemeinsame Eigentümerstruktur aufweisen. Die endgültige Genehmigung setzt die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen voraus, und die OCC behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Genehmigung bei Auftreten früherer Gründe zu ändern, auszusetzen oder zu widerrufen. Aufgrund der Überschneidung von Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Prüfungen wurde die Trennung zwischen den Kontrollrechten für WLFI-Token und der USD1-Governance zu einem zentralen Streitpunkt. Im Juni 2026 manifestierten sich diese Bedenken bereits. Im Rahmen eines separaten Rechtsstreits wurden HTX-Verbindungs-Wallets gesperrt, woraufhin HTX den Handel mit USD1 vollständig einstellte und die Guthaben der Kunden in USDT umwandelte. Dieser Fall zeigte, dass die administrativen Befugnisse von World Liberty Auswirkungen auf die Gelder der Kunden einer Börse haben können, die über die Rechte der einzelnen Inhaber hinausgehen. Die Marktkapitalisierung von USD1 beträgt rund 4 Milliarden US-Dollar. Das sogenannte GENIUS-Gesetz, ein Gesetzesentwurf für eine bundesstaatliche Stablecoin, sieht vor, dass die Emittenten für jeden im Umlauf befindlichen Token ein Eigenkapital von mindestens 1:1 vorhalten müssen. Die OCC (Office of the Comptroller of the Currency) verlangt von World Liberty Trust zudem eine Mindestkapitalisierung von 20 Millionen US-Dollar. Wie USDC von Circle und USDT von Tether verfügt auch USD1 über Standardfunktionen wie die Möglichkeit, Adressen zu sperren und Transaktionen einzuschränken. Die zentralen Faktoren für die Zukunft sind die öffentlich zugänglichen Gerichtsbeschlüsse und die damit verbundenen Dokumente, in denen es darum geht, ob die Entscheidung über die Kontrolle der WLFI-Token mit der USD1-Governance oder der gemeinsamen Verwaltungs- und Finanzstruktur in Verbindung steht. Sollte dies bestätigt werden, könnte der Konflikt über die persönlichen Interessen einer einzelnen Person hinausgehen und sich auf die gesamte World Liberty-Gruppe ausweiten. Darüber hinaus wird erwartet, dass das Thema des Schutzes der USD1-Inhaber an Bedeutung gewinnen wird, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt, an dem die OCC (Office of the Comptroller of the Currency) über die endgültige Genehmigung entscheidet.
Von KI zusammengefasst. Den vollständigen Artikel findest du in der Quelle.
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